Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.6.2018
VH+MA führt sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Diese sind Bestandteil der Offerte/Rechnung. Abweichungen müssen schriftlich festgelegt sein.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die VH+MA die Lieferung wesentlich erschweren (z.B. Streik, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse), erlauben eine angemessene Terminverschiebung.
Bestellte Ware ist sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt an den VH+MA zu melden. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat VH+MA unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern, nachzubessern oder den Kaufpreis angemessen zu reduzieren. Dies im Fall, dass die Fehler/Mängel VH+MA zugeschrieben werden müssen.
VH+MA behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor. Sofern sich aus der Offerte/Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Endpreis 20 Tage nach Auslieferung/Vertragserfüllung zur Zahlung fällig.
Die Versicherung bei den Führungen ist Sache des Teilnehmers.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Schweizerische Recht. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das am Geschäftssitz des VH+MA zuständige Gericht.